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   OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07   

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https://dejure.org/2007,2567
OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07 (https://dejure.org/2007,2567)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2007 - 32 Wx 146/07 (https://dejure.org/2007,2567)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2007 - 32 Wx 146/07 (https://dejure.org/2007,2567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einbeziehung der Religionsausübungsfreiheit eines ausländischen Wohnungseigentümers im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs gegen die übrigen Eigentümer auf Duldung einer Parabolantenne

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gottesdienstempfang; Anspruch ausländischer Miteigentümer auf Duldung einer Parabolantenne trotz vorhandenem Kabelanschluss, Grundrecht auf Information; Freiheit der Religionsausübung; ästhetischer Eindruck; Schüsselwald; Satellitenantenne

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 14 Nr. 3; ; WEG § 15; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anbringung von Parabolantenne und die Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Religionsfreiheit kann Anspruch auf Parabolantenne geben! (IMR 2008, 7)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 235
  • NZM 2008, 91
  • FGPrax 2008, 16
  • ZMR 2008, 659
  • BauR 2008, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).

    Ist dies nicht der Fall, dann haben die übrigen Wohnungseigentümer die Aufstellung einer Parabolantenne auch dann zu dulden (§ 14 Nr. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB), wenn sie als bauliche Veränderung zu qualifizieren ist (BGHZ 157, 322/326).

    Aber selbst wenn die Parabolantenne den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nicht nur unerheblich beeinträchtigen sollte, kann der darin liegende Nachteil von den übrigen Wohnungseigentümern hinzunehmen sein, sofern auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen das Interesse des Antragstellers überwiegt (vgl. hierzu BGHZ 157, 322/326 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 392/00

    Kostenverteilung in Eigentumswohnanlage - einstimmige Änderung durch

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    - der begünstigte Wohnungseigentümer ein etwaiges Haftungsrisiko durch den Nachweis des Abschlusses einer Versicherung abdeckt und Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten des Rückbaus der Anlage erbringt (OLG Celle WE 2002, 8).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03

    Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    Die Aufstellung darf erhebliche, aber keine unzumutbaren Kosten verursachen, da das Recht auf Information nicht den kostengünstigsten Zugang umfasst (OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    - die Installation auf Kosten des betreffenden Wohnungseigentümers durch einen Fachmann erfolgt, um eine Beschädigung oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden (BGH aaO.; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 228 f.).

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    Ein Nachteil ist im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmen, wenn er eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung darstellt (BGHZ 116, 392/396; 146, 241/246).
  • BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04

    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    Ein Nachteil ist im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmen, wenn er eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung darstellt (BGHZ 116, 392/396; 146, 241/246).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280/281; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 33/34).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05

    Parabolantenne an Eigentumswohnung - Abwägung der verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

  • LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12

    Pflichten der Wohnungseigentümer: Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne;

    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass zentrales Element der Ausübung der Religion die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren Handlungen ist (vgl. OLG München, NJW 2008, 235; BeckOK GG/Germann Art. 4 Rn. 24 ff).

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine persönliche Teilnahme an religiösen Veranstaltungen unter zumutbaren Voraussetzungen nicht möglich ist und die Möglichkeit der Teilnahme an derartigen Handlungen lediglich durch einen Fernsehempfang mittels einer Parabolantenne gegeben ist (OLG München, NJW 2008, 235).

  • LG München I, 15.02.2010 - 1 S 15854/09

    Wohnungseigentum: Genehmigung der Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach

    Sie sind gegen die aus Art. 14 GG folgende Grundrechtsposition der übrigen Eigentümer unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzuwägen (BGH NJW 2008, 216, 217; OLG München NJW 2008, 235).

    Aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG München (NJW 2008, 235) ergibt sich keine andere Bewertung.

    Das OLG führt hier nur aus, dass ein Anspruch auf bestimmte religiöse Fernsehprogramme dann besteht, wenn ohne sie eine persönliche Teilnahme an Gottesdiensten der betreffenden Religion, etwa wegen länger dauernder Gebrechlichkeit, nicht unter zumutbaren Voraussetzungen möglich wäre (OLG München NJW 2008, 235).

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Denn jedenfalls fehlt es an jedem Vortrag der Beklagten dazu, dass ihnen die persönliche Teilnahme an den von ihnen genannten Gottesdiensten oder religiösen Ritualen etwa in einer Moschee oder einem Gebetshaus nicht in zumutbarer Weise möglich ist, so dass sie darauf angewiesen sind, den Gottesdiensten und rituellen religiösen Handlungen durch moderne Kommunikationsmittel zu folgen (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.11.2007 - 32 Wx 146/07, NJW 2008, 235, Rn. 10, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rdnr. 111 a.E.).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle, § 22 Rdnr. 249).
  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle a.a.O., § 22 WEG, Rz. 249).
  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle a.a.O., § 22 WEG, Rz. 249).
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